Es geht wieder los! Wie von Ewald Roth beim letzten Online-Training angekündigt, wird am 19. Mai 2021 die langersehnte Rückkehr ins Dojo und die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in den oberösterreichischen Karate-Vereinen Realität. An diesem Tag treten die COVID-19-Öffnungsverordnung und die 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft und lösen die bis dahin geltende 11. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html
Die wesentlichsten Rahmenbedingungen der Öffnungsverordnung in Kurzfassung:
- Indoor-Training wieder möglich (mind. 20 m² pro Person müssen zur Verfügung stehen)
- Kein Mindestabstand und keine Maskenpflicht beim Karatetraining, Kumite wieder möglich
- Eintrittstests notwendig („3-G-Regel“)
- Hygiene- und Organisationsmaßnahmen erforderlich
- COVID-19-Ansprechpersonen definieren
- Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen bleibt erhalten (100 Personen indoor, 200 outdoor)
Alle Details und Dokumente zur konkreten Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Karate-Training von Karate Austria unter: https://karate-austria.at/de/covid19